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Lernen und Lehren: Digitale Bildung

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Die Förderung digitaler Kompetenzen muss Teil der schulischen Bildung sein. Das ist auch eine Chance für mehr IT-Sicherheit.

Mit dem Strategiepapier der Kultusministerkonferenz zur „Bildung in der digitalen Welt“ sind Förderung von Medienbildung und der Einsatz digitaler Dienste fester Bestandteil von Bildungssystemen. Das birgt vielfältiges Potenzial und fördert das selbstständige Lernen.

Lehren und Lernen mit neuen Medien

Mobile Endgeräte und Apps sowie die Nutzung von E-Learning-Plattformen, Webinaren und Flipped-Classroom-Konzepten eröffnen abwechslungsreiche Möglichkeiten für zeitgemäßes Lehren und Lernen: Kreative, ko-konstruktive und kooperative Prozesse sowie eine selbstbestimmte Wissensaneignung werden gefördert. Möglich wird das zum Beispiel durch Konzepte wie BYOD (= bring your own device) – die trotz allen positiven Effekte jedoch auch Fragen zu IT-Sicherheit, Datenschutz, Datensicherheit, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechten aufwerfen.

Lehren und Lernen über neue Medien

Mit dem Einsatz von digitalen Diensten gehören automatisch zwei neue Fächer auf den Stundenplan: das Erlernen einer sicheren digitalen Mediennutzung und die Förderung der Medienkompetenz. Dabei stehen Lehrkräfte genau wie die Lernenden vor neuen Herausforderungen: Eine ausgeprägte digitale Kompetenz umfasst die sichere technische Anwendung ebenso wie Informationsverarbeitungskompetenzen, Reflektions- und Analysefähigkeiten und Kenntnisse zu rechtlichen und ethischen Fragen.

 

DigiBitS – Digitale Bildung trifft Schule

 

Digitale Bildung: Chancen nutzen und Risiken vorbeugen

Lehrende werden zu Vorbildern. Sie sollten den Lernenden zeigen, wie die Technik sicher eingesetzt wird. Hier einige erste Beispiele, an die Lehrkräfte denken müssen:

  • Foto- und Filmaufnahmen betreffen Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht: Moderne Video- und Fototechnik ermöglicht kreatives multimediales Schaffen im Unterricht. Wichtig ist allerdings auch die Vermittlung der rechtlichen Seite, insbesondere was bei bestehenden Rechten Dritter zu beachten ist.
  • Mobile Geräte und Apps: Apps müssen vor dem Einsatz sorgfältig geprüft werden, vor allem hinsichtlich ihrer Berechtigungen und möglicher (Folge-)Kosten. Darüber hinaus sind Regelungen zur Nutzung von mobilen Geräten im schulischen Alltag festzulegen; gegebenenfalls muss die Hausordnung der Bildungseinrichtung überarbeitet und das Einverständnis von Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
  • Medienpädagogik will gelernt sein: Lehrkräfte müssen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung mit Hilfe entsprechender Unterrichtskonzepte auf diese neue Lehr- und Lernart vorbereitet werden.

 

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Ein Brief, der an einem roten Angelhacken hängt und einem Warnhinweis drauf. Im Hintergrund steht ein Laptop.
17.06.2025

Präparierte Grafikdatei im E-Mail-Anhang führt auf gefälschte Webseite

Wie das Online-Magazin Heise berichtet, nutzen Angreifer immer häufiger präparierte Grafikdateien im Anhang von Massenmails, um Empfänger:innen auf gefälschte Webseiten zu führen. Dort werden sie aufgefordert, Zugangsdaten oder andere persönliche Informationen preiszugeben, die dann in den Händen der Betrüger landen.  Möglich ist das, weil Bilddateien im SVG-Format entsprechend manipuliert werden. „Scalable Vector Graphics“, kurz SVG, ist ein Format für sogenannte Vektorgrafiken. Bei Vektorgrafiken ist es im Gegensatz zu gängigen Formaten wie JPG oder PNG so, dass die enthaltenen Bilder nicht Pixel für Pixel definiert, sondern mit mathematischen Formeln beschrieben werden, sodass das Bild vom Computer berechnet und rekonstruiert werden kann. An solche Vektorgrafiken ist es jedoch auch möglich weiteren Code anzuhängen, der vom Browser ausgeführt wird und beispielsweise auf eine Internetseite führt.   Schutz vor schädlichen SVGs  Da viele Sicherheitslösungen SVG-Dateien nicht vollständig prüfen, kann Schadcode auf diesem Weg unbemerkt auf Geräte gelangen, warnt unter anderem das österreichische CERT. Als Schutzmaßnahme kann der Empfang von SVG-Dateien – beispielsweise im Unternehmen am Mail-Gateway – vorsorglich blockiert werden. Ist das nicht möglich, sollten zumindest verdächtige Anhänge mit aktiven Inhalten in Quarantäne verschoben werden. SiBa rät, empfangene E-Mails immer kritisch zu prüfen und Anhänge und Links nicht zu öffnen, wenn man sich nicht sicher ist, dass die E-Mail legitim ist.  Quelle: heise.de  Wer kann mir helfen? CERT.at Phishing-Angriffe mit manipulierten SVG-Dateien - Vorsicht geboten E-Mails und Anhänge können Schadsoftware enthalten BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - E-Mail-Sicherheit: Mythen im Faktencheck   Wie schütze ich mich? Wie erkenne ich in E-Mail-Anhängen unsichere Anhänge? | CSAnet GmbH BSI - Wie schützt man sich gegen Phishing? Identitätsdiebstahl • Digitalführerschein (DiFü) 
Banner mit dem Text: DsiN-Sicherheitsindex 2025. Dazu die Coverillustrationen: Abstrakte Menschen in einer vernetzten, digitalen Welt.
16.06.2025

DsiN-Sicherheitsindex 2025

Der DsiN-Sicherheitsindex 2025 ist da. Die repräsentative Studie von Deutschland sicher im Netz e. V. und Studienpartner ARIX untersucht die digitale Sicherheitslage von Internetnutzer:innen in Deutschland und bildet diese in einer zentralen Kennziffer auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten ab: Dem DsiN-Sicherheitsindex. Hierzu werden vier Sicherheitsfaktoren genauer untersucht: erlebte Sicherheitsvorfälle sowie das Verunsicherungsgefühl der Verbraucher:innen beschreiben die Bedrohungslage. Das Sicherheitswissen und Sicherheitsverhalten von Verbraucher:innen ergeben das Schutzniveau. Außerdem werden fünf Nutzungstypen und ihr Alltagsverhalten in unterschiedlichen digitalen Lebenswelten untersucht. Das Fokusthema der Studie 2025 lautet: Vertrauen in der digitalen Welt. Die Schirmherrschaft der Studie hat das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) inne. Sie können den vollständigen DsiN-Sicherheitsindex unten als PDF herunterladen.

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