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Pressemitteilung

BGH-Urteil schafft Klarheit zum digitalen Nachlass

12.07.2018 - DsiN begrüßt die neue Rechtsklarheit für Verbraucher durch das BGH-Urteil zum digitalen Nachlass.

  • DsiN begrüßt Rechtsklarheit für Verbraucher durch BGH-Urteil
  • Nur 5 Prozent der Nutzer haben digitalen Nachlass geregelt
  • DsiN rät Verbrauchern, Hilfsangebote anzunehmen

Berlin, 12. Juli 2018. Das Soziale Netzwerk Facebook muss den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dem seit mehreren Jahren gesperrten Nutzerkonto ihrer Tochter gewähren. Das hat am heutigen Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden.

DsiN-Geschäftsführer Dr. Michael Littger begrüßt die neue Rechtsklarheit: „Mit dem Urteil des BGH besteht für Verbraucher künftig Klarheit, dass der digitale Nachlass wie das Erbe an Gegenständen behandelt wird. Alle Rechte und Pflichten an Onlinediensten gehen auf die Hinterbliebenen über. Sie können über den gesamten persönlichen Datenbestand in sozialen Netzwerken und E-Maildiensten des Erblassers verfügen.“

Zugleich weist DsiN auf die steigende Bedeutung durch das Urteil hin, den eigenen digitalen Nachlasses sorgfältig zu regeln: „Wenn sämtliche digitale Kommunikation für die Nachwelt zugänglich wird, Bilder, Briefe und Bankverkehre, sollten individuelle Vorkehrungen getroffen werden. Regelungen, wer das digitale Erbe verwalten soll und wie mit persönlichen Daten umgegangen wird, gehören unbedingt dazu“, so Littger.

Laut DsiN verfügen derzeit nur rund fünf Prozent über eine Regelung des digitalen Nachlasses. Vier von fünf Nutzern würden ihren Nachlass gerne klären, wissen aber nicht genau wie. Die Initiative appelliert daher an Verbraucher, Angebote zur Regelung des digitalen Nachlasses anzunehmen. So klärt das DsiN-Projekt Digital-Kompass ältere Generationen über Fragen des digitalen Nachlasses auf und gibt konkrete Tipps zum Schutz der Privatsphäre.

DsiN rät darüber hinaus:

  • Verfassen Sie ein Testament über Ihren digitalen Nachlass: Jeder Internetnutzer sollte schriftlich festhalten, welchen Umgang mit seinen Daten er sich nach Lebensende wünscht. Hierzu zählt die Löschung von Online-Konten ebenso wie die Benennung einer Person seines Vertrauens, welche die Ausführung regelt.
  • Machen Sie eine Auflistung über Ihr digitales Erbe: Hierzu zählen E-Mail- und Online-Banking-Konten ebenso wie Zugänge zu Sozialen Netzwerken, Apps oder bei Streaming-Diensten. 
  • Verwalten Sie Ihre Passwörter und Zugänge sicher: Nur wenn Zugangsdaten sicher hinterlegt wurden, können Hinterbliebene im Sinne des Verstorbenen handeln.

Über Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN)

DsiN ist Ansprechpartner für Verbraucher und Unternehmen zu konkreten Hilfestellungen für IT-Sicherheit. Mit seinen Mitgliedern und Partnern betreibt der Verein zahlreiche Projekte zum sicheren Umgang in der digitalen Welt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist Schirmherr von DsiN. www.sicher-im-netz.de

Über den Digital-Kompass

Der Digital-Kompass richtet sich an Lotsen, Trainerinnen und Trainer, Helfer und Engagierte, die in der Seniorenarbeit aktiv sind. In der Material-Fundgrube bietet er Lehrmaterialien, Broschüren, Filme, Arbeitsblätter und praktische Tipps für Beratungen zu digitalen Themen. Das Projekt ermöglicht in Digitalen Stammtischen den Austausch zu aktuellen IT-Themen mit fachkundigen Experten und Gleichgesinnten deutschlandweit. Der Digital-Kompass ist ein Verbundprojekt mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen und Deutschland sicher im Netz e.V. und wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert. www.digital-kompass.de

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21.03.2025

Digitale Kompetenzen und Verbraucherschutz in den Koalitionsvertrag 

Der Verein und die Geschäftsführenden Isabelle Rosière und Joachim Schulte empfehlen:

„Die Digital- und Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung sollte die nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure wie Deutschland sicher im Netz e.V. vorsehen, bei denen gezielt und produktneutral digitale Kompetenzen vermittelt werden und somit der digitale Verbraucherschutz gestärkt wird.

Im Einzelnen empfiehlt der Verein:

Systematische Vermittlung digitaler Kompetenzen: Die gezielte Förderung digitaler Kompetenzen sollte ein fester Bestandteil der Cyber- und Sicherheitsstrategie der Bundesregierung werden.

Stärkung bewährter und vertrauenswürdiger Akteure: Projekte wie der DsiN-Digitalführerschein, der Digitale Engel und der Digital-Kompass bieten niedrigschwellige und praxisnahe Angebote zur Stärkung digitaler Sicherheit und Teilhabe. Diese Ansätze sollten gezielt gefördert und weiterentwickelt werden.

Unterstützung von Engagierten in Politik und Ehrenamt: Angebote wie Politiker:innen sicher im Netz, die Digitale Nachbarschaft, sowie digital verein(t) bieten wichtige Schulungen für den sicheren Umgang mit digitalen Werkzeugen und den Schutz vor Desinformation. Dies sind zentrale Bausteine für die gesellschaftliche Resilienz.

Cybersicherheit für Verbraucher:innen und KMU: Gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucher:innen benötigen gezielte Unterstützung bei der Bewältigung digitaler Herausforderungen. Unser neuer FiTNIS2-Navigator bietet hier einen wichtigen Ansatz zur Sensibilisierung und zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie.

Das vollständige Positionspapier kann hier heruntergeladen werden: 

DsiN-Positionspapier_Digitaler Verbraucherschutz 

Pressekontakt:

Denis Schröder (er/ihn)

Pressesprecher 
+49 (0) 30 767581-511 | presse@sicher-im-netz.de

Illustration eines Laptops mit drei Dateisymbolen für verschiedene Dateiformate: DOC, XLS und PDF. Die Symbole haben unterschiedliche Farben (blau für DOC, grün für XLS und rot für PDF)
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FBI warnt: Vorsicht vor betrügerischen Online-Dateikonvertern

Online-Dateikonverter sind praktische Tools, um Dateien schnell und einfach von einem Format in ein anderes zu konvertieren. Doch eine aktuelle Untersuchung des FBI warnt vor betrügerischen Anbietern, die beim konvertieren Schadsoftware in die Dateien einschleusen. Die Konvertierung erfolgt scheinbar problemlos, doch beim Herunterladen des umgewandelten Dokuments oder Bildes wird unbemerkt Schadsoftware eingeschleust. Sobald die Malware aktiviert ist, spioniert sie heimlich persönliche Informationen, Login-Daten sowie Finanz- und Bankinformationen aus. Auch Konvertierungsprogramme, die als vermeintlich harmlose Downloads und Browsererweiterungen angeboten werden, enthielten laut den Ergebnissen manchmal Trojaner.  Einige Antivirenprogramme können die Schadsoftware erkennen und Alarm schlagen. Allerdings können neuartige Bedrohungen zunächst unentdeckt bleiben.  Laut Sicherheitsforschenden von Malwarebytes sind unter anderem die folgenden Domains betroffen: 
  • imageconvertors[.]com 
  • convertitoremp3[.]it 
  • convertisseurs-pdf[.]com 
  • convertscloud[.]com 
  • convertix-api[.]xyz 
  • convertallfiles[.]com  
  • freejpgtopdfconverter[.]com 
  • primeconvertapp[.]com  
  • 9convert[.]com  
  • convertpro[.]org
SiBa empfiehlt: Seien Sie vorsichtig bei der Nutzung von Online-Dateikonvertern. Vermeiden Sie es, Programme von unbekannten oder unseriösen Anbietern herunterzuladen, insbesondere die oben genannten Domains. Nutzen Sie stattdessen bekannte und vertrauenswürdige Konverter-Tools, die von etablierten Anbietern stammen und auf deren offiziellen Websites erhältlich sind. Informieren Sie sich auch auf Ratgeberseiten und Foren, um Empfehlungen und Erfahrungen von anderen Nutzern zu lesen, bevor Sie ein Tool herunterladen.  Achten Sie darauf, dass Ihr Virenscanner stets aktuell ist, um auch neu auftretende Bedrohungen schnell zu erkennen. Falls Sie ein unsicheres Tool heruntergeladen haben, deinstallieren Sie es sofort und führen Sie eine vollständige Systemüberprüfung durch, um mögliche Schäden zu beheben. Originalartikel auf heise.de Beitrag des FBI Ergebnisse von Malwarebytes Wie schütze ich mich:   BSI: Malware Malwarebytes: Was ist Malware? Definition, Arten und Schutz von Malware.  Wer kann mir helfen:  DiFü-News: Trojaner erkennen und beseitigen DiFü-Lernzentrale: Gefahrenschutz  

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