loader image

Artikel

FitNIS2-Navigator: Kostenfreies Unterstützungsangebot für KMU – Start im Frühjahr 2025

DsiN für Unternehmen

Mit der neuen NIS2-Richtlinie stehen KMU ab 2025 vor der Herausforderung, ihre Cybersicherheit auf den neuesten Stand zu bringen. Gemeinsam mit der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand und der Universität Paderborn entwickelt Deutschland sicher im Netz e.V.

Über die NIS2-Richtlinie 

Die im Jahr 2024 von der Europäischen Union verabschiedete Network and Information System Directive 2 (deutsch: Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit; kurz: NIS2) verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit. Ab 2025 gelten in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) neue Standards, die Unternehmen verpflichten, ihre digitalen Infrastrukturen besser gegen Cyberangriffe zu schützen und umfassendere Maßnahmen zur Risikominimierung umzusetzen.

Inhalt NIS2 und betroffene Unternehmen 

Neben den bisher betroffenen kritischen Infrastrukturen wie Energieversorgung und Gesundheitswesen sind nun auch zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus systemrelevanten Branchen betroffen, wie z.B:

  • Transport und Logistik
  • Lebensmittelproduktion und -handel
  • Öffentliche Verwaltung
  • Finanz- und Telekommunikationsdienste

Diese Unternehmen sind verpflichtet, verstärkt auf Risikomanagement, Sicherheitsüberwachung und Berichtspflichten bei Sicherheitsvorfällen zu achten. NIS2 zielt damit darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit in Europa zu stärken und Unternehmen einheitlich gegen Cyber-Bedrohungen abzusichern.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie 

Die NIS2-Richtlinie verlangt von Unternehmen nicht nur präventive Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch klare Pläne für die Reaktion auf Cyberangriffe. Dazu gehören auch Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und das Erstellen von IT-Notfallplänen für Krisensituationen. Je nach Einstufung der Unternehmen in „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ unterscheiden sich die Sanktionen bei Verstößen.

Für „wichtige Einrichtungen“ können bei Verstößen Geldbußen von bis zu 2 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. „Besonders wichtige Einrichtungen“ – also größere Unternehmen und kritische Infrastrukturen – müssen hingegen sogar mit Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des globalen Umsatzes rechnen. Außerdem kann in diesen Einrichtungen in schweren Fällen auch die Geschäftsführung persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

Herausforderungen für KMUs: Cybersicherheit und NIS2-Compliance 

Die NIS2-Richtlinie stellt viele KMU vor neue Herausforderungen. Im Gegensatz zu Großunternehmen verfügen sie oft nur über begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen, um die Anforderungen vollständig zu erfüllen. Die Umsetzung der Richtlinie erfordert jedoch spezialisierte IT-Kompetenzen und einen systematischen Ansatz für Cybersicherheitsmaßnahmen – beides kann im KMU-Sektor knapp sein.

Typische Schwierigkeiten sind:

  • Ressourcenmangel: Die Einführung von Risikomanagement- und Sicherheitsüberwachungsprozessen kann zeit- und kostenintensiv sein. Vielen KMUs fehlen die Mittel, um in zusätzliche Technologien oder Fachpersonal zu investieren.
  • Fachkräftemangel: Cybersicherheit erfordert spezialisierte Kenntnisse, die auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt sind. KMU haben oft Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden oder auszubilden.
  • Komplexität der Vorschriften: Die Anforderungen der NIS2-Richtlinie sind umfassend und können für KMU ohne spezielle IT-Kenntnisse schwer verständlich und umsetzbar sein.

Hier können Tools, wie der FitNIS2-Navigator dabei helfen, Unternehmen durch den Compliance-Prozess zu führen und gezielte Hilfestellungen vorschlagen.

Der FitNIS2-Navigator: Ein einzigartiges Unterstützungsangebot 

Der FitNIS2-Navigator wird speziell entwickelt, um KMU bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen zu unterstützen und ihre Cybersicherheit zu verbessern. Das kostenlose Tool bietet eine leicht verständliche, praxisorientierte Anleitung, die Unternehmen Schritt für Schritt durch den Compliance-Prozess führt. Der Navigator deckt alle wichtigen Phasen ab und hilft so, Unsicherheiten abzubauen und gezielte Maßnahmen umzusetzen.

Die Funktionen des FitNIS2-Navigators umfassen:

  • Betroffenheitsprüfung: Das Tool analysiert zunächst, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen den Vorgaben der NIS2-Richtlinie unterliegt.
  • Bestandsaufnahme: Der Navigator überprüft die bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen und identifiziert mögliche Schwachstellen.
  • Handlungsempfehlungen: Auf Basis der Bestandsaufnahme erarbeitet das Tool konkrete Vorschläge zur Schließung der identifizierten Sicherheitslücken.  Unternehmen können anschließend aus den Empfehlungen einen maßgeschneiderten Plan erstellen, der sie Schritt für Schritt zur NIS2-Compliance führt.

Damit ist der FitNIS2-Navigator eine wertvolle Unterstützung für KMU, die ihre Cybersicherheitsmaßnahmen effizient und zielgerichtet optimieren wollen, ohne aufwändige Investitionen tätigen zu müssen.

An Arbeitsgruppen beteiligen und Teil des NIS-Netzwerks werden  

Sie finden unseren FitNIS2-Navigator spannend und möchten sich im Rahmen einer unserer drei Arbeitsgruppen an der Weiterentwicklung beteiligen? Wir sprechen über die rechtliche Betreuung in der AG Regulierung, schaffen eine Angebotsdatenbank in der AG Angebote und stärken unsere Zielgruppenansprache innerhalb der AG Netzwerk. Alle Arbeitsgruppen befinden sich noch in der Entwicklung und freuen sich weiterhin über Zuwachs! Durch die aktive Teilnahme an unserem Stakeholder-Dialog können KMU wertvolle Einblicke gewinnen, Ideen und Erfahrungen einbringen und von den Erfahrungen der Branchenexpert:innen profitieren.

Zu unserem starken Projektnetzwerk gehören führende Institutionen wie die DIHK, BITKOM, CYBERsicher, Mittelstand-Digital-Zentren, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Cybersecurity Cluster Bonn, Forschungsinstitute wie Fraunhofer FOKUS und die VdS Schadenverhütung das Projekt und das Sicherheitsnetzwerk München. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Jetzt mitmachen und Cybersicherheit für KMU stärken 

Bleiben Sie informiert und nutzen Sie das Expert:innen-Netzwerk für Ihr Unternehmen. Gerne können Sie den FitNIS2-Newsletter unter www.fitnis2.de abonnieren, um über die neuesten Entwicklungen und Updates auf dem Laufenden zu bleiben. Bei Fragen oder Anregungen erreichen Sie uns auch unter info@fitnis2.de.

Neueste Artikel

Alle sehen
12.03.2025

Apple schließt aktive Sicherheitslücke in Webkit

Apple schließt aktive Sicherheitslücke in Webkit  Apple hat eine gefährliche Sicherheitslücke in seinem Browser-Engine Webkit geschlossen. Sie war laut Medienberichten bereits aktiv von Angreifer:innen ausgenutzt worden. Webkit unterstützt Safari und viele Apps auf Apple-Geräten dabei, Webseiten anzuzeigen. Durch die Schwachstelle konnten Kriminelle manipulierte Webseiten nutzen, um Schutzmechanismen zu umgehen und möglicherweise Schadsoftware auf iPhones, iPads oder Macs einzuschleusen. Zusätzlich behebt das Update ein Problem, das die Wiedergabe bestimmter Streaminginhalte verhindert hatte. Betroffen sind iPhones und iPads (iOS/iPadOS 18.3.2), Macs (MacOS Sequoia 15.3.2), Apple Vision Pro (VisionOS 2.3.2) sowie Safari (Version 18.3.1). SiBa empfiehlt: Installieren Sie umgehend die neuesten Updates für Ihr Gerät, um sich vor möglichen Angriffen zu schützen. Achten Sie darauf, Ihre Software regelmäßig zu aktualisieren, da Sicherheitslücken schnell ausgenutzt werden können. Das Update kann über die Geräteeinstellungen unter „Allgemein“ → „Softwareupdate“ heruntergeladen werden. Originalartikel auf heise.de  Wer kann mir helfen: Apple Support: Sicherheitsupdates BSI: Softwareupdates – ein Grundpfeiler der IT-Sicherheit BSI: Schritt für Schritt zu automatischen Updates  Wie schütze ich mich: Automatische Updates für iOS, Windows und Android einrichten (DiFü-News)  
5 Gründe Updates nicht mehr aufzuschieben (DiFü-News)
10.03.2025

Betrüger:innen fordern zur Erneuerung der photoTAN-Aktivierung bei comdirect auf

Betrüger:innen fordern zur Erneuerung der photoTAN-Aktivierung bei comdirect auf Aktuell kursieren betrügerische E-Mails im Namen der comdirect, in denen Kund:innen aufgefordert werden, ihre photoTAN-Aktivierung zu erneuern. Dies soll entweder durch das Scannen eines angeblichen Aktivierungsbriefes oder durch das Hochladen eines zuletzt per Post erhaltenen Briefes geschehen. Falls die Erneuerung nicht rechtzeitig innerhalb von 48 Stunden erfolgt, drohen die Betrüger mit einer angeblichen Gebühr von 50 EUR und der Einschränkung des Online-Bankings. Die Nachricht enthält zudem eine unpersönliche Anrede ("Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde"), eine fragwürdige Absendeadresse sowie Links, die auf gefälschte Seiten führen. Phishing beim Online-Banking: Eine große Gefahr Phishing bedeutet so viel wie „nach Passwörtern angeln“ und setzt sich aus den Wörtern „Password“ und „Fishing“ zusammen. Phishing-Angriffe im Bereich Online-Banking sind besonders gefährlich, da Cyberkriminelle durch gestohlene Zugangsdaten direkten Zugriff auf Bankkonten erhalten können. Oft leiten sie Opfer auf täuschend echt aussehende Webseiten, auf denen Login-Daten und Sicherheitscodes abgegriffen werden. Mit diesen Informationen können sie Überweisungen tätigen oder TANs für betrügerische Transaktionen abfangen. SiBa empfiehlt: Wer eine solche E-Mail erhält, sollte keine Links anklicken und sich stattdessen direkt über die offizielle Website oder die Banking-App anmelden. Die Absenderadresse sollte genau geprüft werden, da offizielle Banken keine unbekannten oder kryptischen Domains nutzen. Zudem gilt: Banken setzen ihre Kundschaft nicht mit kurzen Fristen oder angedrohten Gebühren unter Druck. Im Zweifel sollte die E-Mail der Bank gemeldet und anschließend gelöscht werden. Wie schütze ich mich: Empfehlungen der Polizei zum Thema Phishing Verbraucherzentrale: Phishing-Mails: Woran Sie sie erkennen und worauf Sie achten müssen DiFü-Lernzentrale: Fokusmodul „Sicheres Onlinebanking“ DiFü-News: 7 Anzeichen von Phishing Wer kann mir helfen: Originalmeldung im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale Finanztip: Was tun bei Phishing?

Kontaktieren Sie uns

Kontaktieren Sie uns für
Ihre Anfrage gerne unter:

(0) 30 767581-500

Presseanfragen richten
Sie bitte an:

(0) 30 767581-514

Postanschrift

Deutschland sicher im Netz e.V.
Albrechtstraße 10c 10117 Berlin