Unternehmen können ohne ihr Wissen auf unbekannten Online-Portalen gelistet werden. Ein aktuelles Beispiel ist die Plattform evepla.com, die sich als Planungsservice für Veranstaltungen präsentiert. Dort finden sich zahlreiche Unternehmensprofile aus unterschiedlichen Branchen – obwohl zumindest ein Teil der betroffenen Unternehmen selbst keinen Eintrag erstellt hat.
Im dokumentierten Fall wurden die Informationen eines Unternehmens aus dessen öffentlichem Facebook-Profil übernommen. Neben Angaben zu Leistungen, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten wurden auch Grafiken, Videos und Texte kopiert. Die reine Weiterverbreitung öffentlich zugänglicher Unternehmensinformationen ist dabei zunächst nicht illegal. Problematisch kann jedoch die ungefragte Nutzung marken- oder urheberrechtlich geschützter Inhalte wie Unternehmenslogos und Grafiken sein.
Hinter den Einträgen steht offenbar auch ein kommerzielles Interesse: Auf den Unternehmensprofilen werden kostenpflichtige Premium-Abonnements angeboten, durch die Einträge prominenter auf der Plattform platziert und damit besser sichtbar werden sollen. Gelistete Unternehmen erhalten zudem wiederholt E-Mails, in denen sie zu einer offiziellen Registrierung auf der Plattform aufgefordert werden. Betroffene berichten außerdem, dass ein Profil nicht gelöscht werden kann, ohne sich zuvor zu registrieren.
Wer genau hinter evepla.com steht, ist auf der Webseite nicht eindeutig ersichtlich. Ein Impressum fehlt. Beim Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements erscheint beim Zahlungsdienstleister Stripe jedoch der Empfänger „Yasteq“. Die Yasteq Ltd. ist in London registriert und betreibt unter yasteq.com ein nahezu identisch aufgebautes Portal. Dort werden gesammelte Unternehmensdaten auch zum Kauf angeboten.
SiBa empfiehlt
- Suchen Sie regelmäßig nach Ihrem Unternehmensnamen und prüfen Sie, auf welchen Webseiten und Portalen Ihr Unternehmen gelistet ist.
- Finden Sie einen unerwünschten Eintrag, kontaktieren Sie zunächst die Betreiber und fordern Sie schriftlich die Löschung des Profils.
- Registrieren Sie sich nicht vorschnell auf unbekannten Plattformen und schließen Sie keine kostenpflichtigen Abonnements ab, nur um einen ungefragt erstellten Eintrag zu verwalten oder besser sichtbar zu machen.
- Werden geschützte Logos, Grafiken oder andere Inhalte ohne Erlaubnis verwendet und reagiert der Betreiber nicht, prüfen Sie weitere rechtliche Schritte. Auch eine Meldung wegen eines Urheberrechtsverstoßes bei Suchmaschinen kann dazu beitragen, dass entsprechende Seiten aus den Suchergebnissen entfernt werden.
Wer kann mir helfen?
Beratung und Hilfe – Watchlist Internet
Inhalte bei Google melden – Rechtliche Hinweise-Hilfe
Wie schütze ich mich?
BSI – Unternehmen und Organisationen
DPMA | Markenschutz
Quelle der Meldung: Eintrag wider Willen: Wenn Unternehmen ungefragt auf dubiosen Portalen landen – Watchlist Internet