Hier erfahren Sie, was der Digitale Nachlass ist und wie Sie ihn sicher verwalten.
Veröffentlicht am: 7. Februar, 2023
Was ist ein …
digitaler Nachlass?
… wird auch digitales Erbe oder digitales Testament genannt.
… beinhaltet alle Daten, die Internetnutzende zu Lebzeiten im Netz hinterlassen.
… dazu zählen Benutzerkonten, Profile in sozialen Netzwerken, Foreneinträge, Fotos, Mitgliedschaften, Verträge u.v.m.
… ist wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln.
… sämtliche Rechte und Pflichten sowie die Nutzerdaten des/der Verstorbenen gehen auf die Erben über.
DsiN–Tipps
Überblick über die eigenen Online-Aktivitäten verschaffen und dokumentieren.
Dies geht gut über das Sortieren und Rückverfolgen des E-Mail-Postfachs, da i.d.R. alle Anmeldungen und Käufe mit einer E-Mail-Bestätigung abgeschlossen werden.
Zudem eine Übersicht über alle Benutzerkonten mit den entsprechenden Zugängen erstellen und an einem sicheren Ort verwahren.
Sensible Daten (Zugangsdaten, Passwörter) bei einer vertrauenswürdigen Person oder einem Notar hinterlegen.
Die Daten dabei regelmäßig aktualisieren.
Detailliert beschreiben, wie der digitale Nachlass verwaltet werden soll. Die Löschung der Benutzerkonten kann im Testament aufgenommen werden.
Vollmacht erstellen, in der Sie festlegen, was nach dem Tod mit Ihren Benutzerkonten und -profilen, Abonnements, digitalen Gesundheitsdaten usw. passieren soll.
Videos
Digitaler Engel: Digitaler Nachlass für Senior:innen
Im Video erklärt Mobilreferent Johannes Diller das Wichtigste rund um den Digitalen Nachlass
Kanzlei WBS: Der digitale Nachlass
Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt in einem Erklärvideo über das Thema auf
Die DsiN-Ratgeberreihe erklärt einfach und verständlich die wichtigsten Begriffe rund um Sicherheit im Internet – von Algorithmus bis Zwei-Faktor-Authentisierung. Mit unseren DsiN-Tipps erhalten Sie praktische Handlungsempfehlungen für souveränes Surfen im Alltag. In weiterführenden Links finden Sie umfassende Informationen zu den jeweiligen Themen sowie Kontakte zu Beratungs- und Hilfsangeboten. So hilft die DsiN-Ratgeberreihe, das Internet für Sie, Ihre Familie und andere Menschen in Ihrem Umfeld sicherer zu machen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor gezielten Cyberangriffen auf Apple-Geräte mit sogenannter „Mercenary Spyware“. Seit dem 29. Oktober 2026 haben mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung entsprechende Bedrohungsbenachrichtigungen von Apple erhalten. Wie viele Personen betroffen sind und ob die Angriffe erfolgreich waren, ist bislang nicht bekannt.
Bei Mercenary Spyware handelt es sich um hochentwickelte Spionagesoftware, die gezielt zur Überwachung einzelner Personen eingesetzt wird. Besonders gefährdet sind Politiker:innen, Journalist:innen, Menschenrechtsaktivist:innen und Personen mit Zugang zu vertraulichen Informationen.
Angreifende nutzen häufig bislang unbekannte Sicherheitslücken, sogenannte Zero-Day-Schwachstellen. Teilweise sind sogenannte Zero-Click-Angriffe möglich, bei denen Geräte ohne jegliche Interaktion der Betroffenen infiziert werden können. Welche Sicherheitslücken bei den aktuellen Angriffen ausgenutzt wurden, ist nicht öffentlich bekannt.
Eine erfolgreiche Infektion kann Angreifenden Zugriff auf Nachrichten, Telefonate, Kontakte und Standortdaten ermöglichen. Auch Mikrofon und Kamera können unter Umständen heimlich aktiviert werden. Selbst verschlüsselte Kommunikation ist gefährdet, wenn Nachrichten direkt auf dem Gerät ausgelesen werden.
Apple verschickt spezielle Bedrohungsbenachrichtigungen, wenn Hinweise auf gezielte Spionageangriffe vorliegen. Eine solche Warnung bedeutet nicht automatisch, dass das Gerät infiziert wurde, sollte jedoch unbedingt ernst genommen werden. Für die überwiegende Mehrheit der iPhone-Nutzer:innen ist das Risiko voraussichtlich jedoch gering.
SiBa empfiehlt
Warnmeldungen überprüfen: Kontrollieren Sie bei einer Apple-Bedrohungsbenachrichtigung direkt über account.apple.com, ob eine entsprechende Warnung vorliegt. Verwenden Sie keine Links aus verdächtigen Nachrichten.
Geräte absichern: Installieren Sie Sicherheitsupdates und aktivieren Sie bei erhöhtem Risiko den Blockierungsmodus in den Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen Ihres iPhones.
Professionelle Hilfe suchen: Kontaktieren Sie bei einem konkreten Verdacht Sicherheitsexpert:innen über ein anderes, vertrauenswürdiges Gerät. Verwenden Sie das möglicherweise betroffene Gerät nicht für vertrauliche Kommunikation.
Konten schützen: Lassen Sie verdächtige Geräte fachkundig untersuchen und ändern Sie bei einem bestätigten Angriff Ihre Passwörter. Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Aktuell warnt die Polizei in Schleswig-Holstein vor einer WhatsApp-Betrugsmasche, bei der Kriminelle das Vertrauen zwischen bekannten Kontakten ausnutzen. Anders als bei vielen klassischen Messenger-Betrugsversuchen stammen die Nachrichten tatsächlich von WhatsApp-Konten von Freund:innen, Bekannten oder Arbeitskolleg:innen, die zuvor von den Täter:innen übernommen wurden.
Der Betrug beginnt beispielsweise mit der Bitte, bei einem vermeintlichen Wettbewerb für das Kind eines Freundes abzustimmen. Über einen mitgeschickten Link gelangen Nutzer:innen auf eine Webseite, auf der sie ihre Telefonnummer eingeben sollen. Anschließend erhalten sie einen Bestätigungscode, der angeblich für die Abstimmung benötigt wird. Tatsächlich ermöglicht die Eingabe des Codes den Kriminellen, den WhatsApp-Account mit einem eigenen Gerät zu koppeln. Dadurch erhalten sie Zugriff auf Chats und Kontakte und können die betrügerischen Nachrichten über das vertrauenswürdige Konto weiterverbreiten.
Im weiteren Verlauf versuchen die Täter:innen, mit erfundenen Notlagen Geld zu erbeuten. Beispielsweise wird behauptet, wegen einer akuten medizinischen Behandlung dringend Geld zu benötigen. Da die Nachrichten weiterhin vom Konto einer bekannten Person stammen, ist der Betrugsversuch für Empfänger:innen besonders schwer zu erkennen. Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein geht von einer hohen Dunkelziffer aus und berichtet, dass in einzelnen Fällen erhebliche finanzielle Schäden entstanden sind.
SiBa empfiehlt
Seien Sie auch bei Nachrichten von bekannten Kontakten vorsichtig, wenn Sie unerwartet zum Öffnen eines Links, zur Eingabe persönlicher Daten oder zur Übermittlung eines Bestätigungscodes aufgefordert werden.
Bestätigungscodes für WhatsApp oder andere Benutzerkonten niemals an Dritte weitergeben oder auf unbekannten Webseiten eingeben.
Fragen Sie bei ungewöhnlichen Nachrichten über einen anderen, bereits bekannten Kommunikationsweg bei der betreffenden Person nach.
Wurde der eigene WhatsApp-Account übernommen, sollten die eigenen Kontakte möglichst schnell über einen anderen Kommunikationsweg gewarnt werden. Die Polizei empfiehlt außerdem, verdächtige Nachrichten zu löschen.
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