Mit dem Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 der europäischen Datenschutzgrundverordnung wird ab Mai 2018 eine wesentlichen Neuerung im Datenschutzrecht in Kraft treten. Hiermit ist eine Vielzahl von systematischen und praktischen Fragen verbunden. Die Stiftung Datenschutz ruft daher im Rahmen eines vom Bundesministerium des Innern finanziell geförderten Projekts Vertreterinnen und Vertreter aus Forschung, Wirtschaft, Datenschutzaufsicht und Gesellschaft bis zum 30. August 2017 zur Einreichung von Beiträgen für eine Fachpublikation auf. Für herausragende Beiträge von Nachwuchswissenschaftler/innen ist zusätzlich eine Prämie ausgelobt.
Informationen zum Call for Papers finden Sie unter: https://stiftungdatenschutz.org/themen/datenportabilitaet/