loader image

Artikel

IT-Recht: Compliance und Datenschutz

DsiN für Unternehmen

Von IT-Sicherheitsgesetz bis EU-Datenschutz: Im jedem Unternehmen gibt es eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen zu beachten.

Der sorgfältige Umgang mit persönlichen Daten wie Mitarbeiter-, Kunden- und Lieferantendaten ist eine Kernanforderung an Ihren Betrieb. Die hohe Schutzbedürftigkeit dieser Daten erfordert besondere Vorkehrungen. Das gilt insbesondere mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018.

Alles was Recht ist: Datenschutz im Unternehmen

Die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz für Unternehmen und Geschäftsleiter sind vielfältig. Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung erhöhen sich diese Anforderungen weiter. Sie reichen von der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Daten und deren Zugriff hin zu der Ernennung von Datenschutzbeauftragten. Geschäftsführungen müssen diesen Anforderungen folgen (auch „Compliance“ genannt), damit es zu keiner Pflichtverletzung und damit verbundenen Bußgeldern kommt – und auch zu keinem Reputationsverlust bei Kunden und Partnern.

Der Einstieg in die Gesetze und Anforderungen für KMU

Im Folgenden erhalten Sie zum Einstieg Hinweise zu den wichtigsten Regelungen, die auch Ihr Unternehmen betreffen könnten:

  • Kennen Sie die EU-Datenschutz-Grundverordnung – und das BDSG: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt die Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten vor. Kennen Sie die relevanten Anforderungen und greifen Sie auf hilfreiche Angebote für die Umsetzung in der Praxis zurück.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter das IT-Sicherheitsgesetz fällt: Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme betrifft Betreiber kritischer Infrastrukturen (wie Strom- und Wasserversorgung, Finanzen oder Ernährung) sowie auch die Betreiber größerer kommerzieller Webangebote. 
  • Halten Sie die Regeln des Telemediengesetzes ein: Es regelt beispielsweise die Impressumspflicht bei Webangeboten, die Unterlassung von unaufgeforderten Werbe-E-Mails und die Haftungsregelungen bei gesetzeswidrigen Inhalten z.B. in Foren und Kommentaren.
  • Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich: Aus dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Verbindung mit dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) leiten sich Pflichten für die Gewährleistung eines angemessenen Informationssicherheitsniveaus ab.

 

Neueste Artikel

Alle sehen
21.03.2025

Digitale Kompetenzen und Verbraucherschutz in den Koalitionsvertrag 

Der Verein und die Geschäftsführenden Isabelle Rosière und Joachim Schulte empfehlen:

„Die Digital- und Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung sollte die nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure wie Deutschland sicher im Netz e.V. vorsehen, bei denen gezielt und produktneutral digitale Kompetenzen vermittelt werden und somit der digitale Verbraucherschutz gestärkt wird.

Im Einzelnen empfiehlt der Verein:

Systematische Vermittlung digitaler Kompetenzen: Die gezielte Förderung digitaler Kompetenzen sollte ein fester Bestandteil der Cyber- und Sicherheitsstrategie der Bundesregierung werden.

Stärkung bewährter und vertrauenswürdiger Akteure: Projekte wie der DsiN-Digitalführerschein, der Digitale Engel und der Digital-Kompass bieten niedrigschwellige und praxisnahe Angebote zur Stärkung digitaler Sicherheit und Teilhabe. Diese Ansätze sollten gezielt gefördert und weiterentwickelt werden.

Unterstützung von Engagierten in Politik und Ehrenamt: Angebote wie Politiker:innen sicher im Netz, die Digitale Nachbarschaft, sowie digital verein(t) bieten wichtige Schulungen für den sicheren Umgang mit digitalen Werkzeugen und den Schutz vor Desinformation. Dies sind zentrale Bausteine für die gesellschaftliche Resilienz.

Cybersicherheit für Verbraucher:innen und KMU: Gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucher:innen benötigen gezielte Unterstützung bei der Bewältigung digitaler Herausforderungen. Unser neuer FiTNIS2-Navigator bietet hier einen wichtigen Ansatz zur Sensibilisierung und zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie.

Das vollständige Positionspapier kann hier heruntergeladen werden: 

DsiN-Positionspapier_Digitaler Verbraucherschutz 

Pressekontakt:

Denis Schröder (er/ihn)

Pressesprecher 
+49 (0) 30 767581-511 | presse@sicher-im-netz.de

Illustration eines Laptops mit drei Dateisymbolen für verschiedene Dateiformate: DOC, XLS und PDF. Die Symbole haben unterschiedliche Farben (blau für DOC, grün für XLS und rot für PDF)
19.03.2025

FBI warnt: Vorsicht vor betrügerischen Online-Dateikonvertern

Online-Dateikonverter sind praktische Tools, um Dateien schnell und einfach von einem Format in ein anderes zu konvertieren. Doch eine aktuelle Untersuchung des FBI warnt vor betrügerischen Anbietern, die beim konvertieren Schadsoftware in die Dateien einschleusen. Die Konvertierung erfolgt scheinbar problemlos, doch beim Herunterladen des umgewandelten Dokuments oder Bildes wird unbemerkt Schadsoftware eingeschleust. Sobald die Malware aktiviert ist, spioniert sie heimlich persönliche Informationen, Login-Daten sowie Finanz- und Bankinformationen aus. Auch Konvertierungsprogramme, die als vermeintlich harmlose Downloads und Browsererweiterungen angeboten werden, enthielten laut den Ergebnissen manchmal Trojaner.  Einige Antivirenprogramme können die Schadsoftware erkennen und Alarm schlagen. Allerdings können neuartige Bedrohungen zunächst unentdeckt bleiben.  Laut Sicherheitsforschenden von Malwarebytes sind unter anderem die folgenden Domains betroffen: 
  • imageconvertors[.]com 
  • convertitoremp3[.]it 
  • convertisseurs-pdf[.]com 
  • convertscloud[.]com 
  • convertix-api[.]xyz 
  • convertallfiles[.]com  
  • freejpgtopdfconverter[.]com 
  • primeconvertapp[.]com  
  • 9convert[.]com  
  • convertpro[.]org
SiBa empfiehlt: Seien Sie vorsichtig bei der Nutzung von Online-Dateikonvertern. Vermeiden Sie es, Programme von unbekannten oder unseriösen Anbietern herunterzuladen, insbesondere die oben genannten Domains. Nutzen Sie stattdessen bekannte und vertrauenswürdige Konverter-Tools, die von etablierten Anbietern stammen und auf deren offiziellen Websites erhältlich sind. Informieren Sie sich auch auf Ratgeberseiten und Foren, um Empfehlungen und Erfahrungen von anderen Nutzern zu lesen, bevor Sie ein Tool herunterladen.  Achten Sie darauf, dass Ihr Virenscanner stets aktuell ist, um auch neu auftretende Bedrohungen schnell zu erkennen. Falls Sie ein unsicheres Tool heruntergeladen haben, deinstallieren Sie es sofort und führen Sie eine vollständige Systemüberprüfung durch, um mögliche Schäden zu beheben. Originalartikel auf heise.de Beitrag des FBI Ergebnisse von Malwarebytes Wie schütze ich mich:   BSI: Malware Malwarebytes: Was ist Malware? Definition, Arten und Schutz von Malware.  Wer kann mir helfen:  DiFü-News: Trojaner erkennen und beseitigen DiFü-Lernzentrale: Gefahrenschutz  

Kontaktieren Sie uns

Kontaktieren Sie uns für
Ihre Anfrage gerne unter:

(0) 30 767581-500

Presseanfragen richten
Sie bitte an:

(0) 30 767581-514

Postanschrift

Deutschland sicher im Netz e.V.
Albrechtstraße 10c 10117 Berlin