DsiN unterstützt den European Cyber Security Month 2025
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Seit 2012 macht der European Cyber Security Month (ECSM) europaweit auf die Bedeutung von Cybersicherheit aufmerksam. Ziel ist es, Bürger:innen und Organisationen für den verantwortungsvollen Umgang im digitalen Raum zu sensibilisieren. Die Aktionen im Rahmen des ECSM reichen von Veranstaltungen und interner Sensibilisierung über Webseiten bis hin zu Pressearbeit.

In Deutschland koordiniert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Aktionsmonat, informiert über laufende Aktionen und bildet die Schnittstelle zur europäischen IT-Sicherheitsbehörde ENISA. Unter der Federführung der ENISA bieten Organisationen aus allen Mitgliedstaaten vielfältige Informationen und Veranstaltungen an.
DsiN engagiert sich für digitale Sicherheit im Alltag und Beruf
Im ECSM 2025 beteiligt sich Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) an der europaweiten Initiative. Dabei liegt der Fokus auf der Bereitstellung von niedrigschwelligen Angeboten, die Menschen im sicheren Umgang mit digitalen Anwendungen im privaten Alltag und im beruflichen Umfeld unterstützen. Gleichzeitig werden Aktivitäten von Mitgliedern und Partnern sichtbar gemacht und der Austausch innerhalb des Netzwerks gefördert.
Themenschwerpunkte des ECSM 2025 bei DsiN
Im European Cyber Security Month 2025 stehen bei DsiN vier Themen im Mittelpunkt, die digitale Sicherheit im Alltag und im Unternehmen greifbar machen.
- Digitale Kompetenz und IT-Sicherheit im Alltag und Beruf
Der DsiN-Digitalführerschein (DiFü) bietet ein praxisnahes Weiterbildungs- und Zertifizierungsangebot. In drei zentralen Lernmodulen können Bürger:innen kostenfrei ihre digitalen Fähigkeiten überprüfen und gezielt ausbauen.
- Künstliche Intelligenz und digitale Sicherheit
Die zunehmende Nutzung von KI eröffnet neue Möglichkeiten, bringt aber auch Risiken mit sich. DsiN informiert auf Website und Social Media über gesetzliche Rahmenbedingungen wie den AI Act und gibt konkrete Tipps, wie Unternehmen und Verbraucher:innen KI sicher einsetzen können.
- NIS2 und IT-Sicherheitsanforderungen für Unternehmen
DsiN unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie. Der FitNIS2-Navigator hilft kostenfrei bei der Betroffenheitsprüfung und der Erstellung von Aktionsplänen. Ergänzt wird das Angebot durch einen DsiN-Talk über NIS2 Ende Oktober und die Teilnahme an der it-sa – ideale Gelegenheiten, um sich über aktuelle IT-Herausforderungen in kleinen und mittleren Unternehmen auszutauschen.
- Neue Formate für Unternehmen und Mittelstand
Über den ECSM hinaus baut DsiN fortlaufende Formate für Unternehmen und Mittelstand aus, darunter die wöchentliche Rubrik „Cybersecurity News“, die auf dem LinkedIn-Kanal DsiN_Mittelstand veröffentlicht wird. Mit dem Re-Branding des bisherigen Kanals von „DsiN für Unternehmen“ zu DsiN_Mittelstand werden die Inhalte künftig noch gezielter auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Mittelstand zugeschnitten. Auf dem LinkedIn-Kanal gibt es außerdem aktuelle Informationen zu Aktionen, Terminen und Angeboten rund um den Cyber Security Month aus den DsiN-Projekten als auch aus dem Mitglieder- und Partnernetzwerk.
Weitere DsiN-Projekte und Initativen für den sicheren digitalen Alltag
- mIT-Sicherheit ausbilden (mITSa): Schulungen für Mitarbeitende
- Digitaler Engel: Unterstützung für Senior:innen im sicheren Umgang mit digitalen Medien
- Digital-Kompass: Unterstützung für Menschen mit Seh-, Hör- und Mobilitätsbeeinträchtigungen
- Sicherheitsbarometer (SiBa): Beratung für Unternehmen und Organisationen
DsiN-Termine rund um den European Cyber Security Month
Weiterführende Links zum European Cybersecurity Month
- BSI: ECSM – European Cyber Security Month
- ENISA: European Cybersecurity Month (englischsprachiger Artikel)
- Transferstelle Cybersicherheit: Der Cybersicherheitsmonat 2025 – Risiken verstehen. Informiert handeln.
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So schützen sich Verbraucher:innen
Die Ergebnisse zeigen: Fakeshops sind kein Nischenthema, sondern eine dauerhafte Herausforderung. Betroffen sein kann jede:r. Deshalb kommt es auf den Nutzer und sein Wissen an. Die SHS-Regel der Initiative Sicher Handeln bietet dabei eine einfache, einprägsame Orientierung:- SHS-Regel (Stoppen, Hinterfragen, Schützen) berücksichtigen: Die Angebote scheinen zu gut, um wahr zu sein? Interessenten sollten von einem Kauf besser Abstand nehmen, wenn ihnen etwas unplausibel erscheint.
- Sichere Zahlungsweisen verwenden: Käufer sollten nach Möglichkeit Kauf auf Rechnung wählen. Diverse Online-Bezahldienste bieten zudem einen Käuferschutz. Keinesfalls sollten Käufer an Unbekannte per Vorkasse zahlen – und sich dazu auch nicht von Skonto-Versprechen verleiten lassen.
- Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale nutzen: Wer unsicher ist, ob ein Online-Shop echt oder gefälscht ist, kann ihn über www.fakeshopfinder.de prüfen lassen. Das Tool zeigt, ob eine Website bereits als Betrugsseite bekannt ist oder typische Merkmale eines Fakeshops aufweist. Vollständig verlassen sollten sich Nutzer darauf jedoch nicht – auch Fakeshops entwickeln sich weiter.
- Wer Opfer eines Betrugs geworden ist oder es vermutet, sollte sich unbedingt an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.
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