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DsiN begrüßt Rechtsklarheit zum digitalen Nachlass

12.07.2018 - DsiN begrüßt die neue Rechtsklarheit für Verbraucher durch das BGH-Urteil zum digitalen Nachlass.
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(c) Fotolia, Viacheslav Iakobchuk

Das Soziale Netzwerk Facebook muss den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dem seit mehreren Jahren gesperrten Nutzerkonto ihrer Tochter gewähren. Das hat am heutigen Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden.

DsiN-Geschäftsführer Dr. Michael Littger begrüßt die neue Rechtsklarheit: „Mit dem Urteil des BGH besteht für Verbraucher künftig Klarheit, dass der digitale Nachlass behandelt wird wie das Erbe an Gegenständen. Alle digitalen Rechte und Pflichten an Onlinediensten gehen auf die Hinterbliebenen über. Sie können über den gesamten persönlichen Datenbestand in sozialen Netzwerken und E-Maildiensten des Erblassers verfügen.“

Zugleich weist DsiN auf die steigende Bedeutung durch das Urteil hin, den eigenen digitalen Nachlass sorgfältig zu regeln: „Wenn sämtliche digitale Kommunikation für die Nachwelt zugänglich wird, Bilder, Briefe und Bankverkehre, sollten individuelle Vorkehrungen getroffen werden. Regelungen, wer das digitale Erbe verwalten soll und wie mit persönlichen Daten umgegangen wird, gehören unbedingt dazu“, so Littger.

Laut DsiN verfügen derzeit nur rund fünf Prozent über eine Regelung ihres digitalen Nachlasses. Vier von fünf Nutzern würden ihren Nachlass gerne klären, wissen aber nicht genau wie. Die Initiative appelliert daher an Verbraucher, Angebote zur Regelung des digitalen Nachlasses anzunehmen. So klärt das DsiN-Projekt Digital-Kompass ältere Generationen über Fragen des digitalen Nachlasses auf und gibt konkrete Tipps zum Schutz der Privatsphäre.

DsiN rät darüber hinaus:

  • Verfassen Sie ein Testament über Ihren digitalen Nachlass:  Jeder Internetnutzer sollte schriftlich festhalten, welchen Umgang er sich nach Lebensende mit seinen Daten und Diensten wünscht - und wen er damit betraut.
  • Machen Sie eine Auflistung über Ihr digitales Erbe: Hierzu zählen E-Mail- und Online-Banking-Konten ebenso wie Zugänge zu Sozialen Netzwerken, Apps oder bei Streaming-Diensten. 
  • Verwalten Sie Ihre Passwörter und Zugänge sicher: Nutzer sollten Listen mit Zugangsdaten sicher anlegen und für Hinterbliebene zugänglich machen, um die Bearbeitung des Nachlasses zu erleichtern.
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