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Digitalen Nachlass sicher regeln

07.01.2016 - Fast jeder legt sich im Laufe seines Lebens diverse Online-Profile zu. Doch was passiert mit den Konten nach dem Tod?
Digitalen Nachlass regeln

Im heutigen digitalen Zeitalter hinterlässt jeder Mensch Spuren im Internet. Im Todesfall müssen sich die meisten Hinterbliebenen jedoch zunächst auf die Suche nach Online-Konten, Passwörtern oder Verträgen machen.

Daten und Konten: Zugriff oder Löschung?

Betreiber verschiedener Online-Dienste verfahren mit den Konten Verstorbener bisher höchst unterschiedlich. Einige Firmen löschen die Daten des Verstorbenen bzw. deaktivieren deren Accounts. Vorab erfolgt meistens eine Prüfung, bei der die Betreiber oft eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein von den Hinterbliebenen verlangen, bevor sie eingreifen.

Regelungen in sozialen Netzwerken

Das soziale Netzwerk Facebook beispielsweise ermöglicht Hinterbliebenen wie Familienangehörigen oder Freunden nach einer Antragsstellung die Seite des Verstorbenen in den Gedenkstatus umzustellen und die Seite somit zu erhalten. Das Bearbeiten des Kontos des Verstorbenen ist aber in der Regel nicht mehr möglich. Ein erstes Gerichtsurteil in Deutschland stellte nun im Januar 2016 fest, dass Eltern das Facebook-Konto ihres Kindes erben können. Eine gesetzliche Regelung existiert über das digitale Erbe vrstorbener Angehörigen jedoch bisher nicht.

Im Februar2015 hatte Facebook sogenannte "Memorialization Requests" eingeführt - bisher ist diese Sicherheitseinstellung nur in den USA verfügbar. Sie ermöglicht Nutzern, eine Vertrauensperson auszuwählen, die im Todesfall das Profil weiter verwalten darf. Wann das Feature auch in Deutschland verfügbar ist, ist noch unklar.

Google bietet einen Kontoinaktivitätsmanager an. Der Nutzer kann zu Lebzeiten festlegen, wer nach seinem Tod über die Inaktivität des Kontos benachrichtigt und Zugriff auf sein Profil haben soll. Er kann auch bestimmen, dass das Profil dann komplett gelöscht wird.

DsiN-Tipps

DsiN gibt Ihnen Ratschläge, wie Sie Ihren digitalen Nachlass einfach und sicher regeln können_

  • Testamentarische Regelung: Bestenfalls sind Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Online-Diensten testamentarisch vermerkt. Der Testament-Verfasser kann in seinem Nachlass auch festlegen, welche Personen Einblick in die Daten erhalten und was damit geschehen soll.

  • Online-Verträge: Hier stellt sich die Frage, wo auch nach dem Tode noch Kosten entstehen können. Laufende Verträge gehen im Todesfall in der Regel auf die Erben über. Möglichst schnell sollten Sie als Erbe daher alle laufenden Verträge und kostenpflichtige Mitgliedschaften des Verstorbenen kündigen.

  • Professionelles Management des digitalen Nachlasses: Einige Firmen bieten den Service der „digitalen Entrümpelung“ an und kümmern sich um die Auflösung bzw. Löschung von Accounts und Daten. Neben den Kosten sollte man allerdings bedenken, dass diese Dienstleister damit Zugriff auf - zum Teil sehr persönliche - Informationen erhalten könnten.

Weiterführende Links

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Bundesregierung: http://bit.ly/1HSQc2E

Im letzten Jahr hatte "Digiment", ein Testamentprojekt der Deutschen Telekom, den eIDEE-Wettbewerb von DsiN-Mitglied Bundesdruckerei gewonnen. Der Wettbewerb zeichnete Projekte aus, die sich für ein sicheres Identitätsmanagement einsetzen. http://bit.ly/1bzFtfE

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