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Apps datenschutzkonform im Schulunterricht einsetzen mit DigiBitS

Das DsiN-Projekt DigiBitS unterstützt Lehrkräfte in Datenschutzfragen mit praktischen Tipps.
 Schülerin nutzt Laptop beim Home-Schooling Quelle: Steven Weirather auf Pixabay
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Steven Weirather / Pixabay

Nicht erst seit den pandemiebedingten Schulschließungen sind viele Lehrkräfte beim Einsatz von mobilen Apps oder von browserbasierten Web-Angeboten in ihrem Unterricht verunsichert. Was ist erlaubt? Was verboten? Vor allem hinsichtlich des Datenschutzes gibt es häufig Unklarheiten.    

Das DsiN-Projekt DigiBitS unterstützt Lehrkräfte mit Tipps und zielgerichteten Fragen dabei, Apps auf ihren datenschutzkonformen Einsatz zu prüfen. 

Rechtliche Grundlagen  

Im digitalen Schulalltag müssen personenbezogenen Daten (z. B. Kontaktdaten, Standortdaten, Schul- und Leistungsdaten usw.) von Schüler:innen, Erziehungsberechtigten genauso wie von Lehrkräften geschützt werden. Dabei sind rechtliche Vorgaben aus der Schulgesetzgebung, dem Landes- und Bundesdatenschutzgesetz und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. In einigen Bundesländern wurden auch Vorgaben und Empfehlungen der jeweils zuständigen Kultusministerien oder Landesdatenschutzbehörden veröffentlicht.  

Der DigiBitS-Check für datenschutzkonforme Apps  

Die folgende Checkliste übersetzt die geltenden Prinzipien des Datenschutzes in klare Anforderungen an eine App für den Unterricht. Lehrkräfte können damit vor dem Einsatz prüfen, ob die App oder Web-Anwendung datenschutzkonform ist:   

  • Zuständigkeit der EU: Es ist klar ersichtlich, wer der Anbieter ist. Dieser hat seinen Sitz in der EU.  
     
  • Transparenz: Der Anbieter hat eine verständliche Datenschutzerklärung veröffentlicht. 
     
  • Zweckbindung: Der Anbieter erläutert in der Datenschutzerklärung, welche personenbezogene Daten zu welchen Zwecken erhoben werden.  
     
  • Einwilligung: Die Nutzer:innen geben ihre Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten vor der Nutzung der App ab, indem Sie sich mit den Angaben in der Datenschutzerklärung einverstanden erklären. 
     
  • Datensparsamkeit: Die App erhebt gar keine oder nur wenige, plausibel erscheinende personenbezogene Daten. Der Anbieter gibt an, wann er diese wieder löscht.  
     
  • Berechtigungseinstellungen: In den Einstellungen der App können Berechtigungen, z.B. die Erhebung des Standorts, abgeschaltet werden.  
     
  • Datensicherheit: Der Anbieter erläutert, wie personenbezogene Daten auf seinem Server gesichert werden. Er nennt Verschlüsselungstechnologien. 
     
  • Weitergabe von Daten: Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten an Unternehmen weiter, auch nicht zum Zweck der Werbung oder der Statistik. Es tauchen keine Symbole sozialer Netzwerke auf, über die personenbezogene Daten verarbeiten werden könnten. 
     
  • Weiterleitung ins nicht-europäische Ausland: Es gibt keine Weiterleitung von personenbezogenen Daten ins nicht-europäische Ausland, z. B. nicht in die USA.  
     
  • In-App-Käufe: In-App-Käufe, die im Verlauf der Nutzung Zahlungsdaten abfragen, z. B., um weitere Funktionen freizuschalten, gibt es nicht oder sie können abgeschaltet bzw. gesperrt werden.  

Schulen können mit Anbietern auch Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge) aushandeln, in denen die oben genannten Punkte geregelt werden. Das ist insbesondere dann notwendig, wenn die Anwendung dauerhaft in Schule und Unterricht eingesetzt werden soll und viele personenbezogene Daten erhebt und speichert (z. B. eine Cloud).  

Die Einwilligungserklärung für Erziehungsberechtigte 

Ist die Entscheidung für eine datenschutzkonforme App gefallen, müssen in einem zweiten Schritt die Erziehungsberechtigten der Nutzung im Unterricht und der Verarbeitung der Daten zustimmen. Folgende Informationen gehören in eine Einwilligungserklärung: 

  • Zwecke: Angaben darüber, wann und zu welchen Zwecken welche App im Unterricht eingesetzt werden soll  
     
  • Daten: Eine Auflistung der personenbezogenen Daten der Schüler:innen, die der Anbieter erhebt und speichert 
     
  • Rechte: Eine Aufklärung über die Widerspruchs- und Widerrufrechte 

Es bietet sich an, auf einem digitalen Informationsabend Fragen zu klären.  

Hinweise für die datenschutzkonforme Nutzung von Apps und Web-Anwendungen 

Es liegt auch in der Verantwortung der Lehrkraft, dafür zu sorgen, dass die Privatsphäre aller Betroffenen geschützt bleibt.  

  • Webcam abschalten: Bleibt die Kamera aus, werden keine Einblicke in Kinderzimmer übertragen. Auch Personen im Hintergrund bleiben geschützt. Alternativ kann ein Hintergrundbild eingesetzt werden.  
     
  • Keine Sprach- und Videoaufnahmen veröffentlichen: Wurde ein Hörspiel aufgezeichnet oder ein Erklärvideo gedreht, sollte dieser zum Schutz der Kinder nicht ins Netz gestellt werden.  
     
  • Chats mit Fremden verhindern: Es sollte nur Apps genutzt werden, mit denen Kinder sicher vor Kontaktanbahnungen sind.  
     
  • Regeln für Privatsphäre festlegen: Bei der gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten mittels kollaborativer Tools sollte jedem Schüler und jeder Schülerin klar sein, dass in diese keine persönlichen Daten gehören.  
     

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