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Lernen und Lehren: Digitale Bildung

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Die Förderung digitaler Kompetenzen muss Teil der schulischen Bildung sein. Das ist auch eine Chance für mehr IT-Sicherheit.

Mit dem Strategiepapier der Kultusministerkonferenz zur „Bildung in der digitalen Welt“ sind Förderung von Medienbildung und der Einsatz digitaler Dienste fester Bestandteil von Bildungssystemen. Das birgt vielfältiges Potenzial und fördert das selbstständige Lernen.

Lehren und Lernen mit neuen Medien

Mobile Endgeräte und Apps sowie die Nutzung von E-Learning-Plattformen, Webinaren und Flipped-Classroom-Konzepten eröffnen abwechslungsreiche Möglichkeiten für zeitgemäßes Lehren und Lernen: Kreative, ko-konstruktive und kooperative Prozesse sowie eine selbstbestimmte Wissensaneignung werden gefördert. Möglich wird das zum Beispiel durch Konzepte wie BYOD (= bring your own device) – die trotz allen positiven Effekte jedoch auch Fragen zu IT-Sicherheit, Datenschutz, Datensicherheit, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechten aufwerfen.

Lehren und Lernen über neue Medien

Mit dem Einsatz von digitalen Diensten gehören automatisch zwei neue Fächer auf den Stundenplan: das Erlernen einer sicheren digitalen Mediennutzung und die Förderung der Medienkompetenz. Dabei stehen Lehrkräfte genau wie die Lernenden vor neuen Herausforderungen: Eine ausgeprägte digitale Kompetenz umfasst die sichere technische Anwendung ebenso wie Informationsverarbeitungskompetenzen, Reflektions- und Analysefähigkeiten und Kenntnisse zu rechtlichen und ethischen Fragen.

 

DigiBitS – Digitale Bildung trifft Schule

 

Digitale Bildung: Chancen nutzen und Risiken vorbeugen

Lehrende werden zu Vorbildern. Sie sollten den Lernenden zeigen, wie die Technik sicher eingesetzt wird. Hier einige erste Beispiele, an die Lehrkräfte denken müssen:

  • Foto- und Filmaufnahmen betreffen Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht: Moderne Video- und Fototechnik ermöglicht kreatives multimediales Schaffen im Unterricht. Wichtig ist allerdings auch die Vermittlung der rechtlichen Seite, insbesondere was bei bestehenden Rechten Dritter zu beachten ist.
  • Mobile Geräte und Apps: Apps müssen vor dem Einsatz sorgfältig geprüft werden, vor allem hinsichtlich ihrer Berechtigungen und möglicher (Folge-)Kosten. Darüber hinaus sind Regelungen zur Nutzung von mobilen Geräten im schulischen Alltag festzulegen; gegebenenfalls muss die Hausordnung der Bildungseinrichtung überarbeitet und das Einverständnis von Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
  • Medienpädagogik will gelernt sein: Lehrkräfte müssen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung mit Hilfe entsprechender Unterrichtskonzepte auf diese neue Lehr- und Lernart vorbereitet werden.

 

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